Für die mündliche Reifeprüfung in Informatik (6-stündiges Wahlpflichtfach) hat die Lehrkraft 12 Themenbereiche festzulegen. Links ist ein völlig unverbindlicher Vorschlag einer fiktiven Schule abgebildet. Ist er brauchbar?
Die Themenbereiche für die Wahlpflichtgegenstände werden von der jeweiligen Lehrkraft erstellt und durch die (Fach)-Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz beschlossen. Die Kundmachung der Themenbereiche hat nach den Bestimmungen des § 79 des Schulunterrichtsgesetzes zu erfolgen.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die Themenbereiche so festzulegen, dass sie kategorienübergreifend sind. In die themenspezifischen Frage- und Aufgabenstellungen sollen bevorzugterweise mehrere Inhaltsbereiche einfließen.
Bei den einzelnen Themen ist der Bezug zum Lehrplan und die Einordnung in das Kompetenzmodell angeführt. Zu jedem Thema sind zwei kompetenzorientierte Aufgaben formuliert.
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Hier der entsprechende Gesetzestext:
Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen
§ 29. (1)
Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung, welche in
voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich vorzulegen.
Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen
Hilfsmittel vorzulegen.
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In den Richtlinien zur neuen mündlichen Reifeprüfung wird beschrieben, was man unter kompetenzorientierter Aufgabenstellung versteht. Kompetenzorientierung bedeutet, dass jede Aufgabenstellung folgende Anforderungsbereiche enthält:
Die Schülerinnen und Schüler ziehen zwei Themenbereiche und wählen einen davon für die Prüfung. Die Lehrkraft legt dem/der Maturierenden eine der beiden Aufgaben des Themenbereiches zur Prüfung vor.
Die Vorbereitungszeit beträgt mindestens 20 Minuten. Sollten praktische Aufgaben vorliegen, so sollte die Vorbereitungszeit entsprechend verlängert werden.