Ein interessanter Rechtsfall in Wien (Orf 2017, Zulassung zur INF-Matura):
http://wien.orf.at/news/stories/2842357/
Grundsätzliches zur neuen Reifeprüfung in Informatik
Mündliche Reifeprüfung im (ergänzenden) Wahlpflichtgegenstand Informatik und in schulautonomen (Wahl-)Pflichtgegenständen mit IT/IKT-Inhalten Verordnung der
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) - RPVO 2012 § 27. (1) Im Rahmen der mündlichen Prüfung
können nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 mündliche Teilprüfungen aus folgenden Prüfungsgebieten gewählt werden:
1. „Religion“
………………………………………………………..
24. Prüfungsgebiet entsprechend einem (schulautonomen) Pflicht-, Frei- oder Wahlpflichtgegenstand, welcher in der Oberstufe im Ausmaß von mindestens vier Stunden bis mindestens zur
vorletzten Schulstufe besucht wurde.
Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen
§ 28. (1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat für jedes Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung die jeweiligen Fachlehrerinnen und -lehrer und erforderlichenfalls
weitere fachkundige Lehrerinnen und Lehrer zu einer Konferenz einzuberufen. Diese Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz hat für jede Abschlussklasse oder -gruppe für
jedes Prüfungsgebiet gemäß § 27 Abs. 1 pro Wochenstunde in der Oberstufe drei, jedoch insgesamt höchstens
24 Themenbereiche festzulegen und bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe gemäß § 79 des Schulunterrichtsgesetzes kund zu machen.
(2) Abweichend von Abs. 1 ist durch die Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz für die angeführten Prüfungsgebiete folgende Anzahl an Themenbereichen festzulegen:
1. für Instrumentalunterricht …..
……
3. für „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ sowie für den ergänzenden Wahlpflichtgegenstand „Informatik“ je 12 Themenbereiche (bei jeder weiteren Wochenstunde in der Oberstu-
fe zusätzlich zwei Themenbereiche),
4. ..….
Daraus ergibt sich:
- Vierstündige schulautonome (Wahl-)Pflichtgegenstände mit IT/IKT-Inhalten sind gem. § 27 Abs. 1 Zi 24 und § 28 Abs. 1 RPVO mit (mindestens) 12 Themenbereichen
mündlich maturabel. Die Lehrpläne sind wie üblich der Schulaufsicht zur Kenntnis zu bringen.
Der ergänzende Wahlpflichtgegenstand Informatik ist eigenständig nur im sechsstündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel, zumal er auch nur als
sechsstündiger WPG gebucht werden kann. Für diesen sind gem. § 28 Abs. 2 Zi 3 RPVO 12 Themenbereiche festzu-
legen.
Wird dieser WPG stundenmäßig schulautonom erhöht, dann kommen je weiterer Wochenstunde zwei zusätzliche Themenbereiche hinzu.
Reifeprüfung NEU an Schulen mit schulautonomer Schwerpunktsetzung „Informations- und Kommunikationstechnologie“
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) - RPVO 2012
Formen und Umfang der Reifeprüfung
§ 2. (5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat bei der Wahl der Themen und der Prüfungsgebiete sicherzustellen, dass zumindest entweder
1. das für die vorwissenschaftliche Arbeit gewählte Thema oder
2. das Prüfungsgebiet einer allenfalls gewählten vierten schriftlichen Klausurarbeit gemäß § 12 Abs. 2 oder
3. ein Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung
an Sonderformen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung und am Werkschulheim Felbertal dem Schwerpunkt der betreffenden Sonderform und an den übrigen
Formen dem lehrplanmäßigen schulautonomen Schwerpunkt zuzuordnen ist.
Für die im Lehrplan vorgesehene schulautonome Schwerpunktsetzung „Informations- und Kommunikationstechnologie“ (= zusätzlicher Schwerpunkt im Ausmaß von
mindestens acht Wochenstunden, dh. zu den 2 Wochenstunden Informatik in der 5. Klasse kommen noch mindes-
tens 8 Pflichtstunden hinzu!) gilt:
Der Schwerpunkt muss in einer der 3 Säulen abgebildet werden.
Schriftliche Maturabilität im Schwerpunkt ist gegeben, sofern im Lehrplan zumindest in den letzten beiden Schulstufen Schularbeiten vorgesehen sind.
Für die Themenbereiche bei der mündlichen Reifeprüfung gilt gem. § 28 Abs. 1 RPVO:
Je Wochenstunde sind 3 Themenbereiche festzulegen, jedoch insgesamt höchstens 24 Themenbereiche.