Grundlage für alle schriftlichen Klausuren ist Paragraph § 12 der RPVO vom Juni 2012
http://www.bmukk.gv.at/medienpool/22504/bgbl_ii_nr_174_2012.pdf
In dieser ist unmissverständlich festgehalten, dass für schulautonome Fächer mindestens 10 Stunden vorgesehen werden müssen.
Folgender Einwand einer Interessensgemeinschaft wurde nicht berücksichtigt:
Die Zulassung eines schulautonomen Unterrichtsgegenstandes zur Klausurprüfung von der Anzahl von 10
Gesamtwochenstunden abhängig zu machen, stellt einen Widerspruch zu den anderen angeführten Klausurmöglichkeiten dar, die weniger als 10 Gesamtwochenstunden aufweisen (z.B.: Darstellende
Geometrie – 4 Gesamtwochenstunden).
Mindestens 8 Gesamtwochenstunden würden eine Parallelität zu den 8 Gesamtwochenstunden bringen, die man für einen Schwerpunkt
benötigt.
Es könnte sonst zum Beispiel dazu kommen, dass jemand, der einen naturwissenschaftlichen Schwerpunkt gewählt hat, als vierte Klausur nur die Wahl einer weiteren Sprache hat.
An ca. 30 österreichischen Gymnasien gibt es eine schriftliche Reifeprüfung aus Informatik.
Hier geht es zu alten/gegebenen Reifeprüfungsaufgaben
Schriftliche Informatik-Abitur Vorgaben 2014-2016 NRW
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