Stellungnahme 1
In der aktuell vorliegenden Form ist dieser Entwurf wirklich alles andere als ausgereift und stellt so wie er formuliert ist eine wirkliche Verschlechterung im Gegensatz zur aktuellen Situation dar. Diese sehe ich in folgenden 2 Hauptbereichen:
-) IT-Fachkraft: Prinzipiell ist die Idee der Schaffung von IT-Betreuerposten an Schulen gut. Mit den zunehmenden Ansprüchen an die IT-Infrastuktur und der geforderten Ausfallsicherheit wären entsprechende Technikerressourcen sicher sehr wünschenswert. Diese würden wir allerdings zusätzlich zu den bisherigen Ressourcen und nicht als Ersatz benötigen. Ich mit meinen rund 300 Computern im pädagogischen Bereich und seit Sommer 2013 auch zudem wieder die Betreuung des Verwaltungsnetzes und das in einer komplexen Netwerkinfrastruktur als IT-Schwerpunktschulke hätte 13 Technikerwochenstunden und seitens des IT-Kustoden NEU dann keine infrastrukturelle Zuständigkeit mehr. Dies trifft in keinem Fall die Anforderungen an eine zeitgemäße, qualitätsvolle Infrastrukturbetreuung.
Dazu kommt noch, dass die IT-Fachkräfte zugewiesen werden sollen was ich mir überhaupt nicht vorstellen kann. Viele Schulen - auch meine - haben individuelle IT-Infrastrukturlösungen wordurch sich auch eine ganz spezifische Expertise für die Betreuung ergibt. Hier den Schulen einfach Personen zuzuweisen halte ich einfach für absolut inakzeptabel. Hier müsste einfach maximale Autonomie gefordert werden: einerseits sollten Schulen selbst entscheiden können ob sie eine Fachkraft in Anspruch nehmen wollen und wenn dann sollten sie diese auch selbst aussuchen dürfen udn auch das Expertisenprofil vorgeben können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das anders gut funktionieren kann.
Der Absatz §6/3 tritt ja (siehe Fußnote) mit Ablauf des 31.8.2015 außer Kraft, wodurch die WE des §6/3 - also quasi die bisherige Regelung - nur im kommenden Schuljahr gelten würden. Das hätte dann zur Folge, dass ab dem Schuljahr 2015/16 nur mehr der IT-Kustos neu mit den verringerten Werteinheiten und dem neuen Aufgabenprofil + der zugewiesene anteilige TechnikerInnenposten gegeben wäre. Das ist aus unserer Sicht auch inakzeptabel. Wenn Techniker dann zusätzlich weil ja auch die Anforderungen gestiegen sind und wenn dann auch in der Autonomie der Schule entscheidbar ob und wer.
-) es sind die gestaffelten Wartungsgelder nicht mehr enthalten. Auch wenn Hans sagt, dass hier eine weitere Bereitstellung angedacht ist sollte das in der Verordnung weiter drinnen bleiben. Das was nirgends steht ist dann auch leichter wegzubringen.
Stellungnahme 2
Positiva
Das Aufgabenprofil des Kustoden/der Kustodin wird auf didaktische und pädagogische Tätigkeiten reduziert, da es sich um pädagogische WE handelt. Zudem wird auch die Koordination der Medienpädagogik explizit zur Aufgabe des Kustoden/der Kustodin. (Bisher wurden die Kustodenstunden meistens durch technische Aufgaben belegt). àEine striktere Aufgabentrennung zwischen Technik und Pädagogik/Didaktik verhindert schuleigene, sehr unterschiedliche Interpretationen des Aufgabenprofils der Kustod/inn/en.
Die Abgeltung für Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung – Geschäftszahl BMUKK-683/0001-III/6/2010 – ist kein Thema in diesem Verodnungsentwurf. Sie steht den Schulen und damit auch den IT-Betreuer/inne/n weiter zur Verfügung.
So ergeben sich drei Rollen im Bereich der IT Infrastruktur einer Schule mit klar definierten Aufgabenprofilen:
Pädagogisch-fachliche Tätigkeit (mit Einrechnung in die Lehrverpflichtung) pädagogische Betreuung des IT-Unterrichts, Vorbereitung für Prüfungen; Internetpolicy; eLearning-Betreuung, Medienpädagogik, Note/Netbook-Klassen, Webseitenbetreuung, Beschaffungswesen. NDVA Kustod/inn/en
IT – Systembetreuer/in: Hardware- und Systembetreuung, Installation, User-accounts verwalten, wöchentliche Wartungsarbeiten, Securitymaßnahmen, Reinigung jährlich, Verbrauchsmaterial, Netzwerkdokumentation, Mitarbeit am Beschaffungswesen. Verwaltungsbeamte V2.2
Drittleistungen(externe Firmen oder schulinterne Lehrpersonen) in der IT-System- und Netzwerkstechnik: Konzeption und Installation eines leistungsfähigen Netzwerks (Switches, Firewalls; Clients); störungsfreie WLAN- und Internetanbindung, Server- und Storage-Komponenten, Wartung von Servern wie Domain-, Daten-, Terminal- und Webserver, Implementierung von Systemen für Datensicherheit, Virenschutz. Abwicklung von abschließenden Prüfungen. ehemalige UTF 8 Gelder
Die Ermittlung der Werteinheitenanzahl basiert nur auf Anzahl der Schüler/innen und die Anzahl der Lehrer/innen und Computer bleibt unberücksichtigt, obwohl die Tätigkeitsbeschreibung dezidiert immer wieder die Betreuung, Einschulung, Stärkung, Fortbildung und Koordination der Lehrpersonen verlangt. Damit ist eine direkte Proportionalität zwischen der Anzahl der Lehrpersonen und Computer und dem tatsächlichen Arbeitsauftrag gegeben. Natürlich gibt es auch eine Kausalität zwischen Schüler/innenanzahl, Computer und Lehrer/innenanzahl, die aber bestimmte Schulspezifika nicht einberechnet .
Logischer Mangel in § 10:
Offene Fragen
IT Kustodiat
In § 10 wird von IT-Arbeitsplätzen gemäß §§ 6 bis 8 geschrieben – aber in § 6. gibt es keine Erwähnung von IT-Arbeitsplätzen in eine Gesamteinrechnung.
IT Betreuer Clusterkonzept
Eine Diskrepanz zwischen Qualifikation (Aufgabenprofil) und Entlohnung nach V2.2 (1800€ Brutto) à erhöhte Personalfluktuation und gestörte Kontinuität in der Betreuung.
Einer mangelnden Standardisierung, den schultypenbezogenen Spezifika und einer momentan noch herrschenden hohen Diversität der Informatikstrukturen können die IT-Clusterbetreuer/innen nur sehr schwer gerecht werden.
Wer ist für die Einschulung und Fortbildung der Verwaltungsbeamten (IT-Clusterbetreuer) zuständig. Die EDV-Abteilung des Landeschulrates, TIBS-Technik oder die PHT?
Wer übernimmt die Koordination, Organisation und Betreuung der Cluster (die Ausschreibung erfolgt durch den Landesschulrat).
Wer zahlt die anfallenden Reisekosten (bzw. welche Schule?)
Was passiert bei einer möglichen Nichtbesetzung mangels Bewerber/innen. Wird die IT-Clusterbetreuerentlohnung irgendwie dem Budget der betroffenen Schule zugewiesen oder haben betroffene Schulen einfach „Pech gehabt“.
Mein größtes Bedenken
Einer zunehmenden Digitalisierung und Mediatisierung unserer Schulen stehen gleichbleibende oder sich reduzierende Ressourcen gegenüber. Aufgaben und Mittel verhalten sich mittlerweile verkehrt proportional.
Stellungnahme 3